Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme bezüglich des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben beruhen allein auf Informationen des Verkäufers.

An Provisionen sind bei Vertragsabschluß die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen.

Einen Anspruch auf Provisionen haben wir auch, wenn der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt. Der Abschluß eines Kaufvertrages zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objektes ist nicht erforderlich. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem Eigentumsübertragungsakt. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt, bzw. aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes, oder aus sonstigem Grund, gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn anstelle des angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt, zum Beispiel durch Enteignung, Umlegung, Ausübung eines Vorrechts, Übernahme einer Firma, oder wenn der Empfänger nach Abbruch der Verhandlung mit seinem Vertragspartner später doch noch zum Abschluß kommt.

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen.

Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so hat er uns dieses unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen.

Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind vertraulich zu behandelnde Informationen und daher nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Empfänger ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den er die Maklerinformationen weitergegeben hat, das Geschäft selbst vornimmt. Die Provision wird bei Abschluß des Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte.

Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.

Erfüllungsort und - sofern der Empfänger Vollkaufmann ist - Gerichtsstand ist Hamburg.

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